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Australien: Zur Polizei ohne Dolmetscher?

Inklusion
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Veronica Woodforth, eine taube Frau aus dem australischen Bundesstaat Queensland, soll am 13. Dezember 2011 von ihrem Vermieter körperlich angegriffen worden sein.

Am nächsten Tag hat sie die Polizeiwache in Ipswich besucht, wo die Empfangsdame sich geweigert hat, einen Gebärdensprachdolmetscher zu verständigen. Sie habe gesagt, dass sei „nicht ihre Aufgabe“.

Darauf hat Woodforth die Polizeiwache mehrmals besucht. Am 23. Dezember wurde ihr erzählt, sie würde in der Weihnachtszeit keinen Dolmetscher bekommen.

Erst mehr als einen Monat nach dem vermeintlichen Angriff durfte sie endlich mithilfe eines Auslan-Dolmetschers erklären, was an dem Abend passiert war.

Später hat sie den Fall vor das Zivil- und Verwaltungsgericht Queenslands (QCAT) gebracht, um eine öffentliche Entschuldigung vom Bundesstaat und von Antidiskriminierungsprogrammen bei der Queensland Police Service zu verlangen sowie Entschädigung für „Erniedrigung und seelische Belastung“. Der Rechtsfall wurde vom QCAT abgewiesen, weil Woodforths Fall mit dem eines Menschen verglichen wurde, der freiwillig eine Schweigegelübde abgelegt hatte.

Sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und neulich im Berufungsgericht wurde entschieden, dass der Fall nochmal vor dem QCAT verhandelt wird. Es wurde festgestellt, dass bei der ersten Verhandlung das Antidiskriminierungsgesetz fehlerhaft angewandt worden war.

„Das Berufungsgericht hat erklärt, wenn infrage kommt, ob jemand wegen einer Eigenschaft diskriminiert worden ist – so wie bei Taubheit – muss festgestellt werden, ob die Person genauso behandelt worden ist, wie eine Person, die nicht taub ist und keine Merkmale dieser Eigenschaft aufweist, so wie die Unfähigkeit sich leicht zu verständigen“, so Scott McDougall, Leiter des Caxton Legal Centre. Der Bundesstaat muss auch die Rechtskosten für die Berufung bezahlen.

Tags: Antidiskriminierungsgesetz, Australien, Diskriminierung, Polizei, Queensland

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