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Teilhabestärkungsgesetz in Schleswig-Holstein beschlossen

Am 22. März 2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sollen damit gestärkt werden. Mit dem Gesetz wird zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Trägerschaft der Eingliederungshilfe landesrechtlich auf die Kreise und kreisfreien Städte und das Land übertragen.

Landessozialminister Dr. Heiner Garg betont: „Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz stellen wir die Weichen für eine reibungslose Umsetzung in Schleswig-Holstein – und dafür, dass das neue Recht der Eingliederungshilfe 2020 tatsächlich bei den Menschen ankommen wird. Zudem stärken wir die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Sinne der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und die Arbeit des Landesbeauftragten“.

Bisher gab es keine Trägerschaft für Eingliederungshilfe in dieser Form, sondern diese war in der Sozialhilfe integriert. „Wir schaffen damit frühzeitig Klarheit für alle Beteiligten. Das ist eine wichtige Basis für die Umsetzung und insbesondere für die zu führenden Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag.“, so Garg.

Prof. Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein, auf seiner Facebook-Seite: „Die Redebeiträge aus dem Parlament und der Landesregierung zum 1. Teilhabestärkungsgesetz waren lebhaft und teilweise kontrovers.“

Tags: Bundesteilhabegesetz, Inklusion, Landtag, Schleswig-Holstein, Teilhabe, Teilhabegesetz

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