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Stiftung Anerkennung und Hilfe: Anmeldefrist verlängert

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2020 der Weiterführung der Stiftung Anerkennung und Hilfe zugestimmt. Berlin stimmt damit dem Vorschlag der Errichter zu, die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern, die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufzustocken.

Dem Berliner Senat war es von Beginn an wichtig, möglichst alle Betroffenen zu erreichen. Er hat bereits 2018 der Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zugestimmt. Durch die Corona-Pandemie war der Zugang zu den Leistungen der Stiftung erheblich erschwert. Diese Nachteile sollen durch die erneute Verlängerung der Anmeldefrist ausgeglichen werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben für die im Zentrum der Stiftungsarbeit stehenden Menschen nachteilig ausgewirkt. Auch die Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung wurde erheblich erschwert.

Durch die Verlängerung der gemeinsamen Finanzierung der Anlauf- und Beratungsstellen soll sichergestellt werden, dass alle Anmeldungen innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes geprüft und abschließend bearbeitet werden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2020 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.

Die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den allen Anlauf- und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bieten der Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.

Tags: Berlin, Berliner Senat, Stiftung Anerkennung und Hilfe

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