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UN-BRK-Ausschuss noch ohne taube Person

Der Weltverband der Gehörlosen (WFD) setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein. Die 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Der BRK-Ausschuss hat den Auftrag, die Umsetzung der BRK durch die nationalen Regierungen zu überprüfen. Der Ausschuss besteht aus 18 Personen und tagt zweimal jährlich für jeweils eine Woche in Genf. Die nächsten Wahlen finden im Juni 2022 statt.

Leider sind im derzeitigen Ausschuss keine tauben und gebärdensprachlichen Menschen vertreten. Der WFD ist der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine bessere Vertretung von tauben Menschen im Ausschuss sicherzustellen, um zu gewährleisten, dass Gehörlose bei der Überwachung der Umsetzung der CRPD weltweit nicht zurückgelassen werden.

Sind Sie ein Experte für Menschenrechte? Kennen Sie taube Menschen mit Expertise und Kompetenz, die an einer Mitarbeit in diesem Ausschuss interessiert sein könnten? Bitte bewerben Sie sich bis zum 23. April 2022:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Bundesregierung
  2. Kontaktieren Sie Ihren nationalen Gehörlosenverband, also den Deutschen Gehörlosen-Bund e.V.

Sie können sich auch direkt an den WFD wenden und Ihr Interesse an weiteren Informationen über das Bewerbungsverfahren bekunden: https://forms.gle/o5EJJ6tWGZo7waFt6

Tags: Ausschuss, Genf, Monitoringausschuss, Schweiz, UN-Behindertenrechtskonvention, WFD, World Federation of the Deaf

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