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Hörtest ab dem 50. Lebensjahr als Vorsorgeleistung?

Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. hat zusammen mit dem Deutschen Schwerhörigenbund, dem Bundesverband der Hörsysteme-Industrie und dem Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. ein Schreiben an die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) geschickt. Sie fordern die Einführung eines Präventionsprogramms zur Hörscreening ab dem Alter von 50 Jahren, um potenziellen Folgeerkrankungen vorzubeugen.

Die frühzeitige Erkennung einer Hörbehinderung ist wichtig, um eine effektive Therapie einzuleiten und assoziierte Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Personen ab dem 50. Lebensjahr sollten daher präventiv einer fachärztlichen Diagnostik zugeführt werden, so die Forderung der oben genannten Verbände.

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  • Hej,

    ich bin dafür, dass bereits mit der Geburt verpflichtend die Tests in die Voruntersuchungshefte bei Kleinkindern dokumentiert (!) werden. Fortgesetzt werden sollte es im Kindergarten, bei Schulbeginn und Berufsausbildung, und bei Verdacht jährlich dokumentiert in Form von Vorsorgeuntersuchungen über die Krankenkassen. Und nicht erst ab 50 Jahren. Meine Mutter ist taub gestorben, bei meinem Bruder wurde es erst bei der Untersuchung durch die Bundeswehr bemerkt. Die Forderung kommt dann zu spät!

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