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Bundeskompetenzzentrum wird ohne Betroffenenverbände besetzt

Die Bundesregierung will den Deutschen Gehörlosen-Bund nicht an der Besetzung des Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache / Gebärdensprache beteiligen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN hervor. In der Drucksache 21/6709 heißt es außerdem, dass die Bundesregierung keine Verpflichtung zur Verbändebeteiligung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 4, Absatz 3, ableitet.

Die Bundesregierung ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK postulierte Verpflichtung ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken.

Ob der DGB sich diese Klatsche gefallen lässt, muss sich zeigen. Stattdessen soll das Bundeskompetenzzentrum (BKZ) den „Kontakt“ zu den Betroffenenverbänden pflegen, also als Mittler fungieren. D.h. bei Fragen zur Barrierefreiheit für Gehörlose und Leichtsprechende wenden sich Bund und Behörden an das Bundeskompetenzzentrum, das dann Kontakt mit Interessenvertretungen herstellt. Hauptaufgabe des BKZ sind übrigens offenbar Veröffentlichungen und Pressekonferenzen der Bundesregierung und wie diese barrierefrei gemacht werden.

Das geplante Bundeskompetenzzentrum hat die Aufgabe, die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und der Durchführung von Veranstaltungen und Pressekonferenzen zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zu beraten.

Zuständig für die Besetzung des Bundeskompetenzzentrums ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Auf die Frage der LINKEN, wie sichergestellt würde, dass Gehörlose und Schwerhörige bei der Bewerbung berücksichtig wurden, wird nur lapidar geantwortet, dass die Bewerbung von Menschen mit Behinderung ausdrücklich begrüßt wird, wie es eigentlich schon bei allen Ausschreibungen üblich ist – und sowieso gesetzlich verpflichtend, behinderte Bewerber*innen einzuladen. Auch gegen Diskriminierung muss die Bundesregierung nichts unternehmen, denn:

[Es] liegen keine Hinweise vor, dass eine strukturelle Diskriminierung im Auswahlverfahren zu befürchten ist.

Kann man drüber schmunzeln oder kann man realitätsfremd finden.

Zum anderen großen Kritikpunkt der Zusammenlegung von Leichter Sprache und Gebärdensprache unter einem Dach antwortet die Bundesregierung, dass das nicht wirtschaftlich sei, also zu teuer.

Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden.

Der Regierung ist es offenbar nicht wichtig, die beiden Bereiche Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache in irgendeiner Form fachlich zu trennen, im Gegenteil sollen sogar „Synergieeffekte“ genutzt werden. Der Kritikpunkt wird also nicht entkräftet, sondern vielmehr verstärkt.

Ansonsten verweist die Bundesregierung in den meisten Antworten auf die Fragen insbesondere zur Besetzung auf die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die schon bei der Frage nach Transparenz zu beratenden Personen blockiert. Schlechtes Zeichen.

Fazit: Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ wird mit den Füßen getreten, DGB und Co. behalten ihren Platz am Katzentisch, Diskriminierung gibt es nicht, müssen wir also nichts gegen machen und zu guter Letzt: Leichte Sprache und DGS sind ne tolle (weil wirtschaftliche) Kombi.

Generell stellt sich die Frage, wie ökonomisch es sein kann, jedes Mal mit Betroffenenverbänden Rücksprachen zu halten, statt einfach Personen mit Expertise an die entscheidenden Stellen zu setzen, idealerweise natürlich selbst Gehörlose. Stattdessen nutzt man die Verbände als Feigenblatt – man ließ sich ja schließlich von ihnen beraten und stand im Austausch, natürlich informell – und kann dann trotzdem das machen, was man will. Oder was das Budget und die politische Landschaft hergeben.

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