0

Gebärdensprachverbot im Landtag: Anerkennung ja – Entschädigung offen

Zum ersten Mal hat sich der Bayerische Landtag mit dem historischen Gebärdensprachverbot an bayerischen Schulen befasst. Beim Fachgespräch im Sozialausschuss am 22. Oktober waren 26 Gäste des Landesverbands Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) vor Ort, rund 270 Menschen verfolgten den Livestream mit Dolmetschung. Grundlage war ein einstimmiger Landtagsbeschluss vom Mai auf Antrag der SPD. Der Verband zieht in seinem Instagram-Beitrag zur Sitzung eine positive Bilanz: „Das Unrecht ist im Bayerischen Landtag angekommen.“

Die Sachverständigen: einig in der Sache

Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, erinnerte an den Lehrplan von 1891, der „als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort“ vorsah. Grundlage seines Beitrags waren die Berichte von über 140 Betroffenen, die der Verband vorab gesammelt hatte. Prof. Dr. Laura Avemarie, Inhaberin des Lehrstuhls für Hören und Kommunikation an der LMU München, sagte: „Als heutige Lehrstuhlinhaberin erkenne ich das Leid und Unrecht ausdrücklich an.“ Die Lehrkräftebildung sei bis in die 1990er-Jahre rein lautsprachlich gewesen. Markus Beetz, Leiter der Bibliothek zur Bayerischen Gehörlosengeschichte, schilderte die Gewalt, die er selbst beim Sprechtraining erlebt hat. Auch Walter Miller vom Bayerischen Institut zur Kommunikationsförderung (GIB) und die gehörlose Bundestagsabgeordnete Heike Heubach (SPD) unterstützten die Stellungnahme des LVBYGL. Heubach will das Thema in den Bundestag bringen.

Die Fraktionen: betroffen, aber unterschiedlich konkret

Nach Angaben des Verbands erkannten Abgeordnete aller Fraktionen das Unrecht an. Wie weit sie gehen wollen, unterscheidet sich jedoch. Kerstin Celina (Grüne) sieht das Fachgespräch als Auftakt eines Prozesses, an dessen Ende eine Entschuldigung von Landtag oder Staatsregierung stehen müsse. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thomas Huber (CSU) sprach sich für eine Aufarbeitung der bis heute fortwirkenden Folgen für Bildung, Identität und psychische Gesundheit aus – von Entschädigung war in den vorliegenden Berichten nicht die Rede. Die Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) kündigte an, das Gespräch werde „politischen Nachhall haben“. Ihre Fraktionskollegin Ruth Waldmann forderte Psychotherapie in DGS und eine bessere Aufklärung von Ärztinnen und Ärzten, die Eltern gehörloser Kinder oft falsch beraten. Einen Beschluss gab es nicht.

Die Staatsregierung: „nach vorne blicken“

Deutlich zurückhaltender ist die Staatsregierung. Der Bericht des Kultusministeriums vom August hält fest, ein „formales Verbot“ habe es in Bayern nie gegeben. Handlungsbedarf nennt er nicht, und er sieht den Landtagsauftrag als „vollumfänglich“ erfüllt an. Man wolle „den Blick gemeinsam nach vorne richten“. Der Gehörlosenpädagoge Prof. Johannes Hennies hält dagegen: „Ein Verbot muss nicht aufgeschrieben werden, um ein Verbot zu sein.“

Auch das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) mahnt, die Aufarbeitung dürfe nicht bei 2002 enden: Noch nach 2010 musste ein Schüler im Unterricht für einen Mitschüler dolmetschen, weil die Lehrkraft nicht genug DGS konnte.

Anerkennung oder Symbolpolitik?

Die einhellige Betroffenheit im Ausschuss ist neu. Ob mehr daraus wird, zeigt sich an anderer Stelle: Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lehnt Anträge auf Opferentschädigung weiter ab. Der Entzug der Sprache sei mangels „Körperlichkeit“ kein tätlicher Angriff, Schläge fielen unter das damalige Züchtigungsrecht. Aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erhielten nur ehemalige Internatsschülerinnen und -schüler bis 1975 Geld. Hamburg hat sich 2025 entschuldigt, Hessen 2026 Konsequenzen beschlossen.

Konkrete Wege zur Entschädigung

Der LVBYGL nennt in seiner Stellungnahme konkrete Schritte:

  • Bayerischer Entschädigungsfonds mit monatlichen Leistungen, auch für Tages- und Fahrschüler, ohne Stichtag 1975 und ohne Bedürftigkeitsprüfung.
  • Bundesratsinitiative zum SGB XIV: Psychische Gewalt soll auch für Taten vor 2024 zählen, dazu kommen Beweiserleichterungen.
  • Länderübergreifende Lösung mit Hamburg und Hessen bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 2. und 3. Dezember.
  • Psychotherapie in DGS: In Bayern beherrschen bisher nur zwei von 6.839 Kassen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten DGS.
  • Offizielle Entschuldigung und unabhängige Aufarbeitung mit gehörlosen Fachleuten.

Die Dezember-Konferenz wird ein erster Prüfstein. Die Zeit drängt, viele Betroffene sind hochbetagt.

 

 

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde von einer KI verfasst (aber immerhin mit menschlichen Prompts) und anschließend noch einmal gegengelesen, wobei keine gravierenden Fehler aufgefallen sind.

Tags: Aufarbeitung, Bayerischer Landtag, Bayern, Deaf History, Deutsche Gebärdensprache, DGS, Entschädigung, Gebärdensprachverbot, Gehörlosengeschichte, Gehörlosenschulen, Heike Heubach, KOGEBA, Landesverband Bayern der Gehörlosen, LVBYGL, Oralismus, Politik, Psychotherapie in DGS, SGB XIV, Sprachdeprivation

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Interessieren Dich weitere Artikel?

Online-Veranstaltung »Netzwerke netzwerken« mit DGS-Performance
Barrierefreie Bürger:innenbeteiligung?

Taubenschlag+

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?