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Urteil gegen gehörlose Seniorin in der Pflege

Für taube Eltern im Pflegeheim mehr zahlen als für hörende Eltern? Fast 500 Euro mehr monatlich als für hörende Bewohner? Es ist üblich, dass auch die Kinder unter Umständen zuzahlen müssen, wenn die eigenen Eltern im Pflegeheim leben. Aber sollen die Kinder für die Pflege tauber Senioren mehr zahlen? Zwei Töchter wollen sich das nicht gefallen lassen. Sehen statt Hören hat am 18. März 2017 darüber berichtet.

Eleonore Walte mit ihrer älteren Schwester Renate im Herbst 1973

Eleonore Walte ist von Geburt an gehörlos und 74 Jahre alt. Sie ist in Duisburg-Rheinhausen geboren und hat ihr ganzes Leben dort verbracht. Sie ist in Essen zur Gehörlosenschule gegangen. Sie hat danach im Lohnbüro bei Krupp gearbeitet, geheiratet, ist mit ihrem Mann in ein Reihenhaus gezogen, hat zwei Kinder, Anja Bosserhoff und Renate Walte, bekommen.

Nachdem sie in den vergangenen Jahren immer gebrechlicher wurde, hat sie sich im August 2011 dazu entschlossen, in ein Seniorenzentrum „Peter-Kuhn-Haus“ in Duisburg-Meiderich zu ziehen. Sie hat sich speziell für diese Einrichtung entschieden, da diese auf Gehörlose spezialisiert ist.

„Wir waren begeistert, aber die Folgen daraus wurden uns nicht benannt.“

Mitarbeiter beherrschen die Gebärdensprache und ein gehörloser Mitarbeiter organisiert diverse Freizeitaktivitäten. Ein entsprechender Vertrag wurde dann von Eleonore Walte unterzeichnet. Sie ist dann in dieses Heim eingezogen.

„Beim Einzug meiner Mutter in dieses Heim wurde uns auch berichtet, dass man an einem speziellen Konzept für Gehörlose arbeitet. Wir waren begeistert, aber die Folgen daraus wurden uns nicht benannt.“, erzählte Anja Bosserhoff, eine der Töchter.

„Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“

Im Jahr 2012 hat sich die Einrichtung dieses Konzept („sprechende Hände“) dann bewilligen lassen (von Krankenkasse, Sozialamt und Landschaftsverband). Dieses bewilligte Konzept erlaubt es dem Pflegeheim aber nun, mehr Geld für die Pflege tauber Eltern in Rechnung stellen zu dürfen. Das Pflegeheim berechnet für die Gehörlosen, die dort leben, monatlich fast 500 Euro mehr, als für hörende Bewohner.

Begründet wird dies mit dem höheren Zeitaufwand bei der Pflege, da in Gebärdensprache gesprochen wird. Außerdem muss ja auch der zusätzliche gehörlose Mitarbeiter bezahlt werden.

Für beide Töchter ist das „eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Es ist billiger, die taube Mutter auf ein „hörendes“ Pflegeheim verlegen zu lassen. Die Mutter bekäme aber dann keine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflege.

Eleonore Walte mit ihren Töchtern im Urlaub in Italien in den 70er-Jahren

„Für mich war sie immer die beste Mama der Welt. Für uns hat sie alles getan! Und das, was jetzt passiert, das hat sie nicht verdient“, erzählte die Tochter Anja weiter.

„Für mich war sie immer die beste Mama der Welt. Für uns hat sie alles getan! Und das, was jetzt passiert, das hat sie nicht verdient“

„Gegenüber dem Sozialamt weigern wir uns, diese Mehrkosten zu zahlen. Inzwischen sind wir von der Stadt Duisburg verklagt worden. Die erste Instanz haben wir gewonnen. Das Sozialamt hat Beschwerde eingelegt und nun stand heute (Anm. d. Red.: 22. Juni 2017) die nächste Instanz vor dem Oberlandesgericht an. Und leider wurden wir dazu verurteilt, die Mehrkosten als Angehörige zu tragen!“

Eine Revision wurde ausdrücklich zugelassen, da das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung in dieser Angelegenheit sieht. Somit können die Töchter Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Allerdings haben sie kein Geld mehr dafür. Sie bitten alle Gehörlose um ihre Unterstützung, da dieses „Urteil aber von grundsätzlicher Bedeutung für alle Gehörlose und deren Angehörige ist“.

„Sollte gegen das heutige Urteil nicht angegangen werden, hätte dies gravierende Folgen für alle Gehörlosen in Deutschland ! Den Altenheimen sind dann Tür und Tor geöffnet, sich speziell an Gehörlosen, eine goldene Nase zu verdienen.“

„Jeder Gehörlose ist irgendwann davon betroffen.“

Die Rechte der Gehörlosen wurden mit diesem Urteil mit Füssen getreten. Wenn sich alle an den Gerichtkosten und Anwaltskosten beteiligen, sind die Töchter dann dazu bereit, weiter für die Rechte der Gehörlose zu kämpfen. Das Kostenrisiko – für den Fall, dass die Töchter auch beim Bundesgerichtshof verlieren – liegt bei insgesamt rund 25.000 bis 30.000 Euro. „Bitte bedenken Sie, jeder Gehörlose ist irgendwann davon betroffen.“

Der Förderverein „Zeichen setzen!“ hilft beiden Töchtern dabei, indem die Spenden über das Konto des Vereins abgewickelt werden können. Dies hat den großen Vorteil, dass die Spender auf Wunsch eine Spendenquittung erhalten:

Förderverein „Zeichen setzen!“ – Gehörlosenkultur in Essen e.V.
Sparkasse Essen
IBAN: DE77 3605 0105 0000 2568 18
BIC: SPESDE3EXXX
VZW: Pflegeheim

 

 

Tags: Bundesgerichtshof, Diskriminierung, Familie Walte, Pflegeheim, Senioren, Urteil

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