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Einmalzahlung für Gehörlose in Bayern

Die Coronapandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert. Gehörlose mit Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis bekommen daher vom Freistaat Bayern eine Einmalzahlung in Höhe von 145 €.

Wer das Geld in Anspruch nehmen will, muss drei Bedingungen erfüllen: Hauptwohnsitz in Bayern, Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis spätestens seit 1. Juni 2022 und Stellung des Antrags bis zum 28. Februar 2023. Damit die Voraussetzungen überprüfen werden können, müssen die Antragsteller ferner damit einverstanden sein, dass die Daten aus ihrem Schwerbehindertenverfahren im dafür erforderlichen Umfang abgeglichen werden.

Hier können Sie die Einmalzahlung online beantragen. Sie brauchen dafür keine Registrierung, kein Hochladen oder Nachsenden von Unterlagen, keine Unterschrift.

Im Zuge der Haushaltsdebatte hatte die FREIE WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag die Einmalzahlung für Gehörlose als Initiative ein- und durchgebracht. Nun geht es an die Umsetzung, sagt Tobias Gotthardt, der Landtagsabgeordnete (FREIE WÄHLER) und Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultus, dem neumarktaktuell.

„Es galt noch diverse rechtliche Hürden auszuräumen. Aber nun ist der Weg für die Mittel frei“, sagte Gotthardt. „Corona hat die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert. Keine Gespräche von Angesicht zu Angesicht im Lockdown, Sozial Distancing und Masken, die Lippenlesen unmöglich machen – diese 145 Euro Einmalzahlung sind nicht viel. Aber sie sind wichtig, um den betroffenen Menschen zu zeigen, dass wir auch in der Krise an sie denken.“

Ausführliche Informationen und FAQ zur Einmalzahlung finden Sie hier auf der Website vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Tags: Bayern, Einmalzahlung

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