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Besseres Gehörlosengeld im hessischen Koalitionsvertrag festgehalten

Das hessische Gehörlosengeld soll künftig bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 ausgezahlt werden. Das verkündete der Abgeordnete Dirk Bamberger (CDU) am 17. Dezember 2023 auf seinem Instagram-Kanal. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es wörtlich: „Das erfolgreiche Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung wollen wir weiterentwickeln.“ Bisher ist das Gehörlosengeld in Hessen nur für Personen mit einem GdB von 100 verfügbar, was vielfach kritisiert wurde. Seit dem 1. Juli 2023 liegt es bei 165 Euro monatlich. Stand Juni 2023 beziehen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zufolge 2.482 Personen das Gehörlosengeld.

“Das erfolgreiche Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung (Taubblinden- und Blindengeld sowie Gehörlosengeld) wollen wir weiterentwickeln. Das Gehörlosengeld wollen wir künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 gewähren.” – Koalitionsvertrag, S. 78

Mit der Senkung des Mindest-GdB dürften es in Zukunft noch mehr Menschen werden, die Anspruch haben auf diese Leistung. Der Koalitionsvertrag ist zwar ein verbindliches Versprechen, aber zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung erfolgt, kann im Voraus nicht gesagt werden.

Außerdem wurde im Koalitionsvertrag festgehalten: An Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören soll „zumindest eine DGS-Grundlagenkompetenz der Lehrkräfte obligatorisch sein“. Das heißt, in dieser Legislaturperiode – also voraussichtlich bis Herbst 2028 – könnte DGS-Kompetenz an Gehörlosenschulen in Hessen Voraussetzung für Lehrkräfte werden.

Seit Ende 2023 gibt es bereits eine DGS-Fortbildung zum Thema „Alltagsgespräche“ für hessische Lehrkräfte, wie eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion ergab. Das berichteten verschiedene Medien am 7. Januar unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur.

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