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Dritter Teilhabebericht von der Bundesregierung

Am 3. März 2021 hat die Bundesregierung nach 2013 und 2017 zum dritten Mal einen Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Dazu ist sie einmal in der Wahlperiode verpflichtet. Auch in dem aktuellen Bericht ist die Expertise von Menschen mit Behinderungen eingeflossen: Drei der neun Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wurden vom Deutschen Behindertenrat benannt.

Der Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen zeigt, dass sich für die Betroffenen vieles zum Positiven entwickelt hat. Mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, weniger Barrieren in Bus und Bahn, die Wahlbeteiligung steigt. Aber es gibt auch Bereiche, in denen die Entwicklung stagniert oder leicht rückläufig ist. So ist die Zahl der Auszubildenden mit anerkannter Schwerbehinderung zwar gestiegen, doch sie bleibt insgesamt weiter sehr niedrig. Außerdem beurteilen Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Gesundheitszustand häufig negativer und ihre soziale Teilhabe bleibt weiter eingeschränkt. Vor allem in der Corona-Pandemie haben sich diese Einschätzungen gefestigt.

Mehr Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Der Teilhabebericht ermöglicht es der Bundesregierung, Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung zum Beispiel mit dem Budget für Ausbildung und dem Budget für Arbeit die Chancen für Menschen mit Behinderungen ausgebaut, auf dem regulären Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Tags: Bundesregierung, Teilhabe, Teilhabebericht

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