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Ein Todesfall ist eingetreten – woran muss man nach einem Todesfall denken?

Eine Beisetzung ist zu planen und auf die Beine zu stellen – und das kann eine ziemliche Belastung darstellen: Der Zeitdruck, der Papierkram und der gefühlsmäßige Stress machen die Organisation auch nicht einfacher. Mit der Unterstützung der Experten von www.friedlichruhen.de/ ist man auf der sicheren Seite.

Wer eine Beerdigung plant, muss an zahlreiche Details denken. Eine überaus vollständige Liste für den Fall des Falles findet man auf Checkliste Todesfall. 

Dann Diese Tipps sind daher sehr hilfreich, um das Projekt zu vereinfachen und gleichzeitig Stress und Sorgen abzubauen, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf den letzten Abschied von Ihrem geliebten Menschen richten können. 

1. Versicherungen

Zahlreiche Versicherungen, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, enden mit dem Tod. Die Hinterbliebenen sollten das Versicherungsunternehmen möglichst schnell informieren, dass der Versicherte verschieden ist. Denn meistens erstattet das Unternehmen die Versicherungsbeiträge ab dem Zeitpunkt, an dem es von dem Tod Mitteilung erhalten hat.

Eine Versicherung für den Hausrat erlischt acht Wochen nach dem Tod des Versicherten, es sei denn der Erbe übernimmt die Wohnung mit den Einrichtungsgegenständen. Dann geht der Versicherungsschutz auf ihn über. Die Versicherung für das Wohngebäude oder das Fahrzeug wird auf den Erben des Fahrzeugs oder Hauses übertragen. 

2. Krankenkasse

Man meldet den Verblichenen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung ab und gibt die Krankenversicherungskarte zurück. Mit dem Hinscheiden des Hauptversicherten endet auch die Versicherung für die Familienangehörigen. 

Das ist aber keine Ursache für eine Panik. Da in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, genießen diese auch weiterhin Schutz. Dennoch sollten sich familienversicherte Personen bei der Krankenkasse darüber informieren, wie sie in weiterer Folge versichert sind. 

3. Witwen- oder Witwerrente

Eine Rente für Hinterbliebene wird nicht automatisch bezahlt. Verwitwete Personen müssen zuerst einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung einbringen. Im Sterbevierteljahr, also den ersten drei Monaten nach dem Todesfall, bekommt der hinterbliebene Partner die Rente des Verblichenen in voller Höhe bezahlt. 

4. Sonstige Verträge kündigen

Mitgliedschaften in Vereinen, Abos für Zeitungen und andere Leistungen, die der Verblichene regelmäßig bezogen hat, sollte man ebenfalls aufkündigen. Um sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu ermöglichen, ist es hilfreich, die Kontoauszüge des Verblichenen durchzugehen. 

5. Kontennachforschung

Hat der Verblichene die Papiere gut geordnet, finden die Erben meistens schnell sämtliche Konten. Es kann jedoch passieren, dass Erben keinen wirklichen Überblick haben und annehmen, dass noch weitere Konten gibt. 

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland kein zentrales Register für Konten, an das sich Erben wenden können. Wer aber sicher gehen will, dass er kein Konto übersieht, muss die Bankenverbände kontaktieren.

Konten bei einer Sparkasse: Um Bankkonten bei einer solchen zu finden, können sich Erben in Schriftform an den Verband der Deutschen Sparkassen- und Giroinstitute wenden. 

Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank: Auf der Webseite des Bundesverbandes gibt es die Möglichkeit einer Kontonachforschung. 

Konten bei privaten Banken: Entsteht bei der Kontrolle des Nachlasses die Annahme, dass der Verblichene ein Konto bei privaten Bankinstituten hatte, kann man sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. 

Konten bei öffentlichen Bankinstituten: Zu den öffentlichen Instituten zählen zum Beispiel die Deutsche Kreditbank (DKB). Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet keine Möglichkeit zur Nachforschung mehr an.

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