0

Reaktion vom BGSD auf Betrugsfall

Im Mai 2025 wurde ein großer Betrugsfall bekannt: Ein Mann hat viele Jahre lang falsche Unterlagen bei Krankenkassen eingereicht. Er hat behauptet, als Gebärdensprachdolmetscher gearbeitet zu haben – das stimmt aber wohl nicht. So hat er über Jahre sehr viel Geld bekommen, ohne wirklich zu dolmetschen.

Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetschenden Deutschlands (BGSD) ist schockiert. Der Verband hat etwa 750 Mitglieder in ganz Deutschland. Die meisten Mitglieder haben eine professionelle Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, viele sind sogar allgemein beeidigt. Der BGSD arbeitet eng mit Gehörlosenverbänden und anderen Berufsverbänden wie dem BDÜ zusammen.

Wichtig: Die beschuldigte Person ist kein Mitglied im BGSD.

Trotzdem ist der Verband besorgt: Solche Fälle können das Vertrauen in die gesamte Berufsgruppe beschädigen – vor allem, wenn nicht klar geregelt ist, wer überhaupt als Dolmetscher*in arbeiten darf. In Deutschland ist der Beruf „Dolmetscher*in“ nämlich nicht gesetzlich geschützt. Jeder Mensch kann sich so nennen, auch ohne Ausbildung. Das ist ein großes Problem.

Wie konnte der Betrug passieren?

Damit jemand Einsätze mit der Krankenkasse abrechnen kann, braucht er oder sie ein sogenanntes IK (Institutskennzeichen). Dieses Kennzeichen bekommt man sehr leicht – es werden kaum Nachweise verlangt, zum Beispiel keine Qualifikationen. Genau hier liegt eine Schwachstelle.

Ein weiteres Problem: Es gibt keine Pflicht, Mitglied in einem Berufsverband wie dem BGSD zu sein. Wer im BGSD ist, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel ein Studium oder eine staatliche Prüfung – und sich regelmäßig fortbilden. Nur dann darf man dort Mitglied sein.

Außerdem ist die Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetschung in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Es gibt zwar Studiengänge und staatliche Prüfungen, aber auch andere Wege – zum Teil reichen Sprachkurse, um bezahlt zu werden. Sogar Personen ohne jegliche Ausbildung können Geld bekommen – dann allerdings weniger.

Was fordert der BGSD?

Der Verband kritisiert diese Regelungen schon seit Jahren und fordert:

  • Einen rechtlichen Schutz für die Berufsbezeichnung „Dolmetscher*in“.
  • Klare und verbindliche Anforderungen an die Qualifikation.
  • Mehr Kontrolle bei Krankenkassen und Behörden.
  • Besseres Wissen in der Gesellschaft über Gebärdensprache und die Kultur tauber Menschen.
  • Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Fachverbänden, Politik und Behörden.

Der BGSD betont, dass kein System vollkommen sicher sein kann. Aber es braucht bessere Regeln, damit so ein Betrugsfall nicht wieder passiert. Der Verband ist bereit, an Lösungen mitzuarbeiten und seine fachliche Erfahrung einzubringen.

Der Betrugsfall zeigt, wie unsicher das aktuelle System ist. Es gibt viele Lücken, die Betrüger ausnutzen können. Der BGSD will sich weiter dafür einsetzen, dass Gebärdensprachdolmetschende professionell arbeiten können – und dass taube Menschen auf eine gute, sichere Kommunikation vertrauen können.

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Interessieren Dich weitere Artikel?

Mittwoch, 23.7.2025, 18 Uhr: DGS-Führung: Susan Sontag-Ausstellung, Literaturhaus

Taubenschlag+

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?