0
0
0

Schleswig-Holstein: Landesrahmenvertrag SGB IX unterzeichnet

Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg unterzeichnet gestern am Montag, 12. August 2019 zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden den Landesrahmenvertrag SGB IX. Damit werden die zum 1. Januar 2020 für Menschen mit Behinderung und die Einrichtungen geltenden Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes für Schleswig-Holstein geregelt.

Der PARITÄTISCHE SH war in die Gespräche und Verhandlungen in den vergangenen 18 Monaten intensiv eingebunden und hat eine Pressemitteilung veröffentlicht. Folgende fünf Verbesserungen konnte der PARITÄTISCHE SH für Menschen mit Behinderung durchsetzen:

1. Wer eine qualifizierte Unterstützung durch Fachkräfte braucht, kann diese unabhängig von der Art der Unterstützung erhalten.

2. Jede Einrichtung muss ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention vorhalten und erhält finanzielle Mittel zur entsprechenden Schulung ihrer Mitarbeiter*innen. Dies soll Bewohner*innen, Klient*innen und Mitarbeiter*innen schützen.

3. Jede Einrichtung erhält eine finanzielle Ausstattung, um Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung konsequent zu fördern. Ziel ist die Schaffung von Transparenz, Weiterentwicklung von Teilhabe und Demokratisierung in Einrichtungen.

4. Die Grundlagen das Mitarbeitende wieder gern und gesund in Einrichtungen arbeiten können, ist gelegt. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung orientieren sich in Zukunft noch stärker am persönlichen Bedarf und nicht an betriebswirtschaftlichen Größen wie etwa der Fachleistungsstunde.

5. Die drohende Standardisierung von Leistungen und Fachkräftequoten wurde abgewendet. Menschen mit Behinderung können sich Leistungen weiterhin aus einem großen und vielfältigen Angebot nach ihrem individuellen Bedarf auswählen.

„Inhaltlich sind wir mit Blick auf das derzeit Erreichte so weit zufrieden. Finanziell aber hoffen wir darauf, dass die Leistungsträger den Mut haben, die Einrichtungen für die erforderlichen Umstellungen auf das neue System des Bundesteilhabegesetzes angemessen auszustatten. Außerdem fehlt die dringend notwendige Vereinfachung in Verfahren und Abläufen. Hierfür werden wir uns weiter konsequent einsetzen“, sagt Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein.

Tags: Landesrahmenvertrag, Schleswig-Holstein, SGB, Sozialgesetzbuch

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Interessieren Dich weitere Artikel?

Leben mit gehörlosen Eltern: „Gebärdensprache ist meine Muttersprache“
Lippenlesen gegen Rassismus

Taubenschlag+

Du kannst Taubenschlag+ abonnieren und damit unsere journalistische Arbeit unterstützen!
Become a patron at Patreon!

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?