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Behindertenanwalt Hofer: „Neues Regierungsprogramm enthält positive Impulse“

Am 2. Januar 2020 wurde in Österreich das Regierungsüberkommen der Koalition aus ÖVP und Grünen für die Jahre 2020 bis 2024 präsentiert. Das neue Regierungsprogramm enthält nach Ansicht von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer einige im Sinne der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen begrüßenswerte Ansätze. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem, eine Erhöhung der sonderpädagogischen Stunden im Bereich des Regelunterrichts, der Ausbau der Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher*innen, die Schaffung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen für die Bereitstellung persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen, die bedarfsgerechte Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP) sowie die Forcierung der Umsetzung des NAP in allen Ministerien. Außerdem ist die Einrichtung von One-Stop-Shops für bestimmte Leistung für Menschen mit Behinderungen, wie Hilfsmittel und Heilbehelfe und Persönliche Assistenz, geplant.

Ein aus Sicht von Hofer besonders erfreulicher Aspekt ist das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation von Menschen, die in Tagesstrukturen beschäftigt sind. Diese sollen künftig Lohn statt Taschengeld erhalten und dadurch in den Genuss eigenständiger sozialversicherungsrechtlicher Absicherung kommen, wodurch eine langjährige Forderung von Behindertenanwaltschaft und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen umgesetzt würde. Auch soll die Möglichkeit der Einführung eines Inklusionsfonds geprüft werden.

Zu einigen Punkten im Regierungsprogramm, wie der geplanten Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen, fehlen Informationen, wie diese im Detail umgesetzt werden sollen. Einige wichtige Themen, wie konkrete Maßnahmen zur Herstellung umfassender Barrierefreiheit oder eine Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten der Behindertenanwaltschaft, fehlen darin gänzlich.

„Das neue Regierungsprogramm enthält, insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden, positive Impulse und ist in seiner Gesamtheit als Fortschritt zu sehen. Leider enthält es auch einige Punkte, die vage formuliert sind oder zu denen nähere Ausführungen fehlen, sodass abzuwarten ist, was von den angedachten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wird. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die neue Bundesregierung längst notwendige Maßnahmen zur Teilhabe der etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich vorantreiben wird“, führt Behindertenanwalt Hofer aus.

Tags: Behindertenanwalt, Österreich, Regierung, Regierungsprogramm

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