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Verschiebung der Veranstaltung „Gebärdensprache als Minderheitssprache“

Deutscher Gehörlosen-Bund (DGB) e.V. hat geplant, die öffentliche Veranstaltung „Gebärdensprache als Minderheitssprache“ am 21. Februar 2020 anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache zu organisieren.

Allerdings ist beim DGB etwas wichtiges dazwischengekommen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 17. Dezember 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) verschickt. Es geht um die Erhöhung des Stundensatzes von 75 Euro auf 95 Euro für die Dolmetscher*innen für alle Sprachen, inklusive Deutsche Gebärdensprache. Bis zum 28. Februar 2020 muss DGB dem BMVJ seine Stellungnahme übermitteln.

Das Präsidium gab folgendes bekannt: „Nach der Winterpause haben wir vom Präsidium und der Bundesgeschäftsstelle bereits begonnen, uns mit dieser Thematik zu befassen, uns mit anderen Experten darüber auszutauschen und die Meinungen seitens der Gebärdensprachgemeinschaft aufzunehmen. Die Änderung des JVEG ist derzeit ein brennendes Thema. Wir brauchen mehr Zeit für die Bearbeitung bzw. das Verfassen der Stellungnahme und für den weiteren Austausch mit den Mitgliedsverbänden des DGB (Landes- und Fachverbände) und Experten. Das ist von hoher Priorität. Deshalb fällt die geplante Veranstaltung ‚Gebärdensprache als Minderheitssprache‘ aus und wird auf einen anderen Termin verschoben. Wir bitten dafür um Verständnis!“

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Tags: BMJV, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Deutscher Gehörlosen-Bund e.V., JVEG, Referentenentwurf

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