Ein gehörloser Mann aus Ostholstein wurde wegen Betrugs von einem Gericht in Oldenburg zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Bekannt sind zurzeit zwölf Geschädigte, die auch selber gehörlos sind. Der Angeklagte hat diese Personen seit 2017 um 53.000 Euro betrogen, wie verschiedene Lokalzeitungen bereits im Vorfeld berichteten. Die Betroffenen kommen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, aber auch Fälle aus Nordrhein-Westfalen und Bayern sind bekannt. Das berichteten die Lübecker Nachrichten am 3. Januar 2024. Wieso es zum schriftlichen Verfahren kam In einem schriftlichen Strafverfahren ist er zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das heißt, wenn er in diesem einen Jahr nicht wieder straffällig wird, muss er nicht ins Gefängnis. Der Verurteilte wurde angeklagt, zwölf Gehörlose mindestens 78 Mal um Geld betrogen zu haben. Als der Prozess im November 2023 begann, erschien der Angeklagte nicht, woraufhin die Staatsanwaltschaft und Verteidiger beantragten, das Verfahren schriftlich durchzuführen. Neben der Bewährungsstrafe muss der...
Bewährungsstrafe in Betrügerei unter Gehörlosen
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